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Ethikrichtlinien

  1. EINFÜHRUNG

    Dieser Ethikkodex, der vom Verwaltungsrat des Unternehmens am 11/03/2014 genehmigt wurde, ist ein wesentlicher und wesentlicher Bestandteil des Organisations-, Management- und Kontrollmodells gemäß dem Gesetzesdekret 231/01 des Unternehmens selbst. Er enthält die allgemeinen Werte ethischer Natur, die zusammen mit den gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Bestimmungen die Hinweise darstellen, die in den Verhaltensprinzipien und in den Kontrollprotokollen zum Schutz vor Risiken, die in den Sonderabschnitten des Modells dargestellt sind, festgelegt werden müssen, und ersetzt den zuvor geltenden Ethikkodex.

    Die ethischen Verhaltensprinzipien, die in diesem Dokument enthalten sind, charakterisieren daher die Aktivitäten des Unternehmens und leiten die Unternehmensorganisation im Sinne einer programmatischen Angabe, die verbindlichen Charakter hat.

    In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinien der Confindustria hat sich das Unternehmen dafür entschieden, umfassendere und allgemeinere ethische Werte mit einer Reihe von ethischen Grundsätzen zu verbinden, die den spezifischen Anforderungen des Gesetzesdekrets entsprechen und insbesondere die Begehung der in diesem Dekret vorgesehenen Straftaten verhindern sollen.Der Ethikkodex ist daher in einen ersten Teil gegliedert, der die allgemeinen und grundlegenden ethischen Werte enthält, gefolgt von den ethischen Verhaltensprinzipien in Bezug auf die einzelnen Arten von Straftaten, die für das Unternehmen als relevant erachtet werden und zur Vereinfachung der Darstellung gemäß den Sonderabschnitten des Modells zusammengefasst sind.

  2. EMPFÄNGER DES ETHIKKODEX

    Die Empfänger (im Folgenden „Empfänger“) des Ethikkodex des Unternehmens verpflichten sich, dessen Inhalt zu respektieren:

    • die Direktoren und Manager des Unternehmens (sogenanntes Top-Management);
    • Betriebsangehörige (so genannte interne Subjekte, die der Leitung anderer unterstehen).

    Aufgrund der spezifischen Annahme oder aufgrund spezifischer Vertragsklauseln können die folgenden externen Subjekte (im Folgenden „Externe Subjekte“) Empfänger spezifischer Verpflichtungen zur Einhaltung des Inhalts des Ethikkodex sein:

    • Mitarbeiter, Berater und im Allgemeinen diejenigen, die selbständige Tätigkeiten ausüben;
    • Lieferanten und beliebige Partner (auch in Form von zeitlich begrenzten Unternehmensvereinigungen, einschließlich Arbeitsvermittlungsagenturen und Joint Ventures);

    in dem Umfang, in dem sie im Namen oder im Interesse des Unternehmens innerhalb der im Organisations-, Management- und Kontrollmodell als sensibel identifizierten Tätigkeitsbereiche tätig sind.

    Zu den so definierten externen Subjekten müssen auch diejenigen gehören, die zwar in einer vertraglichen Beziehung zu anderen Unternehmen der Aeffe-Gruppe stehen, die aber im Wesentlichen in signifikanter und/oder kontinuierlicher Weise im Namen oder im Interesse des Unternehmens tätig sind.

    Die Einhaltung der im Ethikkodex enthaltenen Grundsätze ist eine moralische Pflicht der Empfänger, um die Unternehmensziele gemäß den Grundwerten Integrität, Transparenz, Rechtmäßigkeit, Unparteilichkeit und Umsicht unter vollständiger Einhaltung der nationalen und internationalen Vorschriften zu verfolgen.

    Insbesondere werden dieselben Empfänger gebeten:

    • ihr Verhalten an die Bestimmungen des Ethikkodex anpassen;
    • den Aufsichtsrat unverzüglich über Verstöße gegen die ethischen Verhaltensgrundsätze informieren, sobald sie davon Kenntnis erhalten;
    • erforderlichenfalls eine Auslegung oder Klärung der nachstehend definierten ethischen Verhaltensprinzipien zu verlangen.
  3. ALLGEMEINE UND GRUNDLEGENDE ETHISCHE WERTE

    Bei der Erreichung seiner Ziele erkennt das Unternehmen die folgenden allgemeinen und grundlegenden ethischen Werte an, die für die Empfänger verbindlich sind:

    • Integrität: Die Aktivitäten werden professionell und verantwortungsbewusst geleitet, um Situationen zu lösen, in denen potenzielle Konflikte auftreten können, wobei sichergestellt wird, dass das Verhalten von Ehrlichkeit, Moral und Fairness geprägt ist und als solches wahrgenommen wird;
    • Transparenz: Die Verpflichtung zur Bereitstellung klarer, vollständiger, zeitnaher und wahrheitsgemäßer Informationen wird in den Beziehungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens mit den verschiedenen Interessengruppen gewährleistet;
    • Rechtmäßigkeit: Das Verhalten ist in der Entscheidungs- und Umsetzungsphase an die vollständige Einhaltung der internen Verfahren, aller geltenden nationalen und internationalen Vorschriften sowie der von den Aufsichtsbehörden festgelegten Vorschriften gebunden.
    • Unparteilichkeit: Entscheidungen und Verhaltensweisen werden unter vollständiger Berücksichtigung der persönlichen Merkmale jedes Einzelnen umgesetzt, wobei Integrität und Verantwortungsbewusstsein gefördert und belohnt werden, Vielfalt respektiert und jede mögliche Diskriminierung aufgrund von Alter, Gesundheit, Geschlecht, Religion, Rasse, sexueller Orientierung, politischer und kultureller Meinung sowie persönlicher oder sozialer Lage abgelehnt wird;
    • Vorsicht: Die Aktivitäten werden mit vollem Bewusstsein für die Risiken und mit dem Ziel eines vernünftigen Umgangs mit diesen Risiken gehandhabt; dies geschieht in Form eines umsichtigen Verhaltens, insbesondere dann, wenn die eigenen Handlungen und Entscheidungen zu Schäden an Menschen und Dingen führen können.

    In keinem Fall darf die Verfolgung der Interessen oder Vorteile der Gesellschaft unethisches oder unehrliches oder ungesetzliches Verhalten rechtfertigen.

  4. ETHISCHE VERHALTENSPRINZIPIEN IN BEZUG AUF DIE EINZELNEN STRAFTATBESTÄNDE

    Bei der Erreichung seiner Ziele erkennt das Unternehmen die folgenden ethischen Verhaltensprinzipien in Bezug auf die einzelnen Arten von Straftaten 1 an, die für die Empfänger verbindlich sind.

    1. VERSTÖSSE GEGEN DIE ÖFFENTLICHEVERWALTUNG

      Die Empfänger, jeder im Hinblick auf seine Rolle und Verantwortung, müssen:

      1. In jeder aktivierten Beziehung die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsverfahren und das ordnungsgemäße Funktionieren der Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung unter formeller und wesentlicher Achtung der finanziellen Interessen derselben zu respektieren;
      2. Gewährleistung und Förderung der Unparteilichkeit der Bewertung, des Verfahrens und des Urteils der öffentlichen Verwaltung durch ihr Verhalten;
      3. die Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Transparenz, Ehrlichkeit und Fairness im Verhalten, um ein Höchstmaß an Klarheit in den institutionellen Beziehungen zu gewährleisten und die Integrität und den Ruf des Unternehmens selbst nicht zu gefährden.
    2. COMPUTERKRIMINALITÄT UND ILLEGALE DATENVERARBEITUNG

      Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:

      1. für die Gewährleistung und Förderung der Integrität und des Schutzes der elektronisch gespeicherten Daten und Informationen, Gewährleistung individueller Zugriffsrechte auf Daten und Informationen im Einklang mit der jeweiligen Rolle und Verantwortung sorgen;
      2. die korrekte Aufzeichnung aller im Unternehmensinformationssystem durchgeführten Aktionen, Vorgänge oder Transaktionen gemäß den vom Gesetz und den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen festgelegten Kriterien sicherstellen und fördern.
    3. STRAFTATEN DER ORGANISIERTEN KRIMINALITÄT

      Die Empfänger, jeder im Hinblick auf seine Rolle und Verantwortung, müssen:

      1. eine angemessene Verhinderung des Risikos einer kriminellen Infiltration und Förderung der Einführung von Methoden zur Bewertung der Zuverlässigkeit der verschiedenen Subjekte (Einzelpersonen oder Organisationen), die Beziehungen zum Unternehmen unterhalten, gewährleisten.
    4. FÄLSCHUNG VON MÜNZEN, KREDITKARTEN, STEUERMARKEN UND IDENTIFIKATIONSINSTRUMENTEN ODER -ZEICHEN

      Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:

      1. für die Gewährleistung einer angemessenen Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bei der Verhütung, Gegenüberstellung und Unterdrückung von Phänomenen im Zusammenhang mit dem Raubdruck und Fälschung von Banknoten, Münzen und anderen Zahlungsmittel sorgen;
      2. für die Gewährleistung einer angemessenen Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bei der Verhütung, Gegenüberstellung und Unterdrückung von Phänomenen im Zusammenhang mit der Nachahmung und Fälschung von Marken oder anderen Unterscheidungsmerkmalen sorgen.
    5. VERBRECHEN UND INDUSTRIE UND HANDEL

      Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:

      1. die Ausübung von Geschäftspraktiken nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, Fairness und Loyalität zu fördern und eine angemessene Information und korrekte Werbung für Produkte zu gewährleisten, um das Vertrauen zu schützen, das Vertragspartner und Verbraucher in sie setzen.
    6. UNTERNEHMENSDELIKTE

      Die Empfänger, jeder im Hinblick auf seine Rolle und Verantwortung, müssen:

      1. die Angemessenheit und Wirksamkeit des Verwaltungsbuchführungssystems gewährleisten, um zur Vorbereitung und Übermittlung genauer und vollständiger Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzdaten an den Markt beizutragen, die auf eine klare, wahrheitsgetreue und korrekte Darstellung der Geschäftsführungsereignisse abzielen;
      2. die Förderung der Einrichtung und Verwendung geeigneter Instrumente zur Ermittlung, Verhütung und Steuerung von Risiken im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung sowie von Betrug und Fehlverhalten;
      3. die Rechtmäßigkeit der Handlungen, bei der Durchführung von Unternehmenstransaktionen und in den Beziehungen zu den Aufsichtsbehörden und zum Markt fördern und gewährleisten;
      4. die Förderung und Gewährleistung der Einhaltung der Grundsätze des freien Wettbewerbs und der korrekten Markttendenzen bei der Auswahl der Vertragspartner, bei der Aushandlung und dem Abschluss von Handelsgeschäften und vertraglichen Vereinbarungen.
    7. VERBRECHEN MIT DEM ZIEL DES TERRORISMUS ODER DER UNTERGRABUNG DER DEMOKRATISCHEN ORDNUNG

      Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:

      1. sich verpflichten, die Verbreitung von Ideen und der Durchführung von Aktionen zu widersetzen, die darauf abzielen, Terror zu verbreiten oder die verfassungsmäßige demokratische Ordnung zu untergraben und sich dieser Verbreitung zu widersetzen;
      2. den Schutz der demokratischen Werte und die Achtung des Staates, der Verfassung und der öffentlichen Institutionen als Grundwerte unserer Ordnung gewährleisten und fördern.
    8. PRAKTIKEN DER WEIBLICHEN GENITALVERSTÜMMELUNG

      Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:

      1. den Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit der Menschen als grundlegende Güter des Individuums gewährleisten und fördern.
    9. VERBRECHEN GEGEN DIE INDIVIDUELLE PERSÖNLICHKEIT

      Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:

      1. den Schutz der individuellen Freiheit und der Menschenwürde als grundlegende Güter, durch die die menschliche Persönlichkeit zum Ausdruck kommt, gewährleisten und fördern;
      2. sich weigern und verpflichten, Kinderarbeit und Ausbeutung zu bekämpfen, auch durch die Weigerung, Verträge mit Dritten abzuschließen, die davon Gebrauch machen;
      3. die Ausbeutung der Arbeitskraft und die Anwendung erniedrigender Praktiken, die die psychophysische Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden könnten, ablehnen und sich verpflichten, diese zu bekämpfen, auch durch die Weigerung, Verträge mit Dritten abzuschließen, die sie in Anspruch nehmen;
      4. diskriminierendes Verhalten in Bezug auf Rasse, Geschlecht, religiöse Überzeugungen, Nationalität, Alter, sexuelle Orientierung, Behinderung, Sprache, politische und gewerkschaftliche Meinungen oder andere persönliche Merkmale, die nicht mit der Arbeit zusammenhängen, unterlassen.
    10. MARKTMISSBRAUCHSVERSTÖSSE

      Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:

      1. in Bezug auf die vertraulichen und/oder vertraulichen Informationen, die bei der Ausführung des von den verschiedenen Gesprächspartnern erteilten Auftrags angenommen wurden, insbesondere wenn sie sich auf börsennotierte Emittenten beziehen, die größtmögliche Vertraulichkeit gewährleisten und fördern, wobei ihre Verwendung nur für die Zwecke garantiert wird, für die sie rechtmäßig zugänglich waren.
    11. TOTSCHLAG UND SCHWERE ODER SEHR SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG, DIE UNTER VERLETZUNG VON GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN AM ARBEITSPLATZ BEGANGEN WURDEN

      Die Empfänger, jeder im Hinblick auf seine Rolle und Verantwortung, müssen:

      1. sich verpflichten, ihren Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und allen anderen Personen, die sich in den Büros und/oder Werken des Unternehmens aufhalten, einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz zu bieten, mit besonderem Augenmerk auf die Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und der Minimierung von Risiken;
      2. sich um die kontinuierliche Verbesserung der Leistung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit bemühen und dabei regelmäßig überprüfte Ziele und Vorgaben festlegen, die insbesondere auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abzielen;
      3. sich verpflichten, die geltenden Gesetze und Vorschriften, die unterzeichneten Bestimmungen und freiwilligen Vereinbarungen einzuhalten und mit Institutionen, lokalen Behörden und Industrieverbänden zusammenzuarbeiten.
      4. die interne und externe Kommunikation durch Einbeziehung, Beratung und Befähigung von Arbeitnehmern auf allen Ebenen sowie von Personen, die in Unternehmensaktivitäten tätig sind, durch Sensibilisierungs-, Informations- und Schulungsprogramme zu fördern.
    12. STRAFTATBESTAND DES EMPFANGENS GESTOHLENER WAREN, DER GELDWÄSCHE UND DER VERWENDUNG VON GELD, WAREN ODER ANDEREN VORTEILEN ILLEGALEN URSPRUNGS

      Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:

      1. für die Gewährleistung und Förderung einer angemessenen Rückverfolgbarkeit der Finanzströme unter vollständiger und sorgfältiger Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche zu sorgen;
      2. für die Gewährleistung und Förderung der genauen Überprüfung der moralischen Integrität, des Ansehens und des guten Namens von Lieferanten oder Partnern in Geschäftsbeziehungen, bevor Beziehungen hergestellt oder Vereinbarungen unterzeichnet werden, zu sorgen.
    13. VERBRECHEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM URHEBERRECHT

      Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:

      1. eine Unternehmenskultur respektieren und die Verbreitung einer Unternehmenskultur fördern, welche die Achtung des geistigen Eigentums und des Urheberrechts durchsetzt und mögliche Verstöße gegen die Branchenvorschriften entmutigt und meldet;
      2. den korrekten Gebrauch von kreativem geistigen Eigentum sowie von Computerprogrammen und Datenbanken fördern.
    14. VERANLASSUNG, DEN JUSTIZBEHÖRDEN GEGENÜBER KEINE ODER FALSCHE AUSSAGEN ZU MACHEN

      Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:

      1. für die Gewährleistung und Förderung eines korrekten, transparenten und kooperativen Verhaltens in den Beziehungen zu der Kriminalpolizei sowie zur Ermittlungs- und Richterbehörden sorgen.
    15. UMWELTVERBRECHEN

      Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:

      1. für die Gewährleistung und Förderung des Umweltschutzes als grundlegendes Gut für die Gemeinschaft durch ständige Verbesserung und die ständige Suche nach ökologisch nachhaltigen Betriebsmethoden.
    16. BESCHÄFTIGUNG VON BÜRGERN AUS DRITTLÄNDERN MIT ILLEGALEM AUFENTHALT

      Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:

      1. das Phänomen der Schwarzarbeit und der irregulären Einwanderung entgegenwirken und die Integration und Ausbildung ausländischer Arbeitnehmer fördern, die über eine reguläre Aufenthaltserlaubnis verfügen.
    17. TRANSNATIONALE VERSTÖSSE

      Die Empfänger müssen jeweils entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung:

      1. für die Gewährleistung und Förderung eines korrekten, transparenten und kooperativen Verhaltens in den Beziehungen zu der Kriminalpolizei sowie zur Ermittlungs- und Richterbehörden sorgen.
  5. DAS DISZIPLINAR- UND STRAFSYSTEM

    Verstöße gegen den Ethikkodex unterliegen den Bestimmungen des Disziplinar- und Sanktionssystems, das im allgemeinen Teil des gemäß Gesetzgebungsdekret 231/01 der Gesellschaft verabschiedeten Organisations-, Management- und Kontrollmodells enthalten ist.

  6. ANNAHME UND VERBREITUNG DES ETHIKKODEXES

    Der Ethikkodex wird durch Beschluss des Verwaltungsrates des Unternehmens angenommen.Jede Aktualisierung wird durch einen späteren Beschluss des Vorstandes, gegebenenfalls auch auf Vorschlag des Aufsichtsorgans, angenommen, der aus folgenden Gründen erforderlich werden sollte:

    • erhebliche Verstöße gegen die Bestimmungen des angenommenen Modells;
    • wesentliche Änderungen in der Organisationsstruktur des Unternehmens oder in den Methoden zur Durchführung von Unternehmensaktivitäten;
    • regulatorische Änderungen, vor allem nach der gesetzgeberischen Integration des Numerus Clausus der Prädikatdelikte.

    Es liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates, sicherzustellen, dass die im Ethikkodex enthaltenen Grundsätze allen Empfängern mitgeteilt und von ihnen verstanden und respektiert werden.

    Die Empfänger müssen den Inhalt des Ethikkodex lesen und vollständig verstehen. Insbesondere haben die Direktoren und Manager des Unternehmens die Verantwortung, eine Kultur zu schaffen, die auf den im Ethikkodex enthaltenen Grundsätzen basiert, das Bewusstsein und das Engagement für sie zu fördern.

1 Die angenommene Kodierung mit Angabe eines Buchstabens des Alphabets bezieht sich ausdrücklich auf den spezifischen Sonderteil, der dieselbe Kodierung enthält, sowie auf die im allgemeinen Teil enthaltene Katalogisierung.